Sonderkündigungsrecht spart richtig Geld

Viele Darlehensnehmer haben wegen größtmöglicher Zinssicherheit eine Zinsbindungszeit von 15 oder noch mehr Jahren gewählt.

Vor allem Darlehensnehmer, die zwischen 2004 bis 2008 abgeschlossen haben, haben sofort oder innerhalb weniger Jahre die Option auf viel niedrigere Zinsen umzusteigen und Tausende von Euro einzusparen.

Was die Allerwenigsten wissen… jeder Kreditnehmer hat gemäß § 489 BGB ein außerordentliches, einseitiges, Kündigungsrecht. Demnach kann jedes (!) Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung –mit sechs Monaten Kündigungsfrist- gekündigt und zu neuen, jetzt natürlich erheblich günstigeren, Konditionen weiter- bzw. umfinanziert werden. Unter Umständen ist ein sog. `Forwarddarlehen` auch eine interessante Wahl.

Unser Tipp: Eine Beratung lohnt sich!

Niedriger Zins – Lange Laufzeit

Wussten Sie, dass Sie bei einem Sollzins von 3% mit einer Tilgung von 1,00% eine Darlehenslaufzeit von über 46 Jahre haben?

Es gilt der Grundsatz: Umso höher der Zinssatz umso kürzer ist die Gesamtlaufzeit Ihres Darlehens.

Eine Krux, aber das hängt damit zusammen dass Sie die Zinsschuld „schneller“ abtragen. Die meisten Banken verlangen eine Mindest-Tilgung von 1% im Jahr.

Unser Tipp: Wenn Sie mit einer höheren laufenden Tilgung starten , verkürzt sich Ihre Darlehens-Laufzeit erheblich. Zur laufenden Tilgung kann die Darlehenslaufzeit auch über jährliche Sondertilgungen verkürzt werden.

Lassen Sie sich außerdem ein persönliches Entschuldungskonzept für die gesamte Darlehenslaufzeit erstellen.