Wir sagen Ihnen gerne, welche öffentlichen Fördermittel für Sie relevant sind und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Hier eine kurze Übersicht:
LaBo – Landesbodenkreditanstalt
Die Bayern LaBo (Landesbodenkreditanstalt des Freistaates Bayern) vergibt – wie auch die KfW – Förderungen, allerdings nur in Bayern. Wie die KfW vergibt die LaBo verbilligte Kredite und Direktzuschüsse. Es wird unterschieden zwischen den Programmen: `Bayerisches Wohnungsbauprogramm` und dem `Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm`. Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Städte bzw. über die Landratsämter vor Ort. Die Sicherstellung erfolgt über eine gesondert einzutragende Grundschuld. Die Mittel der LaBo sind abhängig von:
•Grundstücksgröße
•Einkommensgrenzen
•Familiengröße
•Eigenmittelanteil
•Objektkosten und Objektgröße
Die Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo
Aktuell gibt es zwei Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo. Welches Förderprogramm für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre örtlich zuständige Bewilligungsstelle eigenverantwortlich.
Die BayernLabo bietet Ihnen finanzielle Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung im Rahmen von zwei staatlichen Förderprogrammen an.
Mit den befristet zinsverbilligten Darlehen und einem staatlichen Zuschuss für Kinder soll durch die Förderprogramme vor allem Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern die Finanzierung von Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf erleichtert werden.
Die Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/foerderlotse/
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt. Sie vergibt verbilligte Kredite und Direktzuschüsse an Privatpersonen und Unternehmen. Wer erhält Wohnbauförderung? Es werden in erster Linie Neubauten und der Kauf von Bestandsimmobilien unterstützt, wobei sich hier viele Förderprogramme nach energetischer Effizienz richten. Energetisches Sanieren oder Modernisieren sowie der Umbau in einen altersgerechten Zustand der Immobilie werden gefördert. Die KfW hat selbst keine Bankfilialen. Sie arbeitet vielmehr nach dem sog. Hausbankprinzip, das bedeutet, dass der KfW-Kredit bei der Bank beantragt wird, bei der auch die Hauptfinanzierung gemacht wird. Deshalb werden diese Kredite auch als `durchleitende Kredite` bezeichnet, weil sich die Hauptbank das Geld von der KfW besorgt und dann an die Endkunden weitergibt, sie also durchleitet. Als Sicherstellung wird keine gesonderte Grundschuld für die KfW eingetragen sondern nur für die beantragende Bank.
Wohnriester
Im Gesetzestext als `Eigenheimrente` bezeichnet. Gefördert werden (in Kurzform): Eine Wohnung im einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht, wenn diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird.
Das Eigenheimrentenmodell besteht aus zwei Förderansätzen:
Wer einen Riestervertrag hat, kann bis zu drei Viertel oder 100 % seines angesparten und steuerlich geförderten Kapitals unmittelbar für den Kauf oder Bau seiner Wohnung verwenden. Eine Pflicht zur Rückzahlung des entnommenen Betrags besteht nicht. Die Entnahme muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von einem Monat vor der Beantragung der Entnahme und bis zu zwölf Monate nach der Auszahlung des Altersvorsorgekapitals Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnung entstanden sind. Damit sind Wohnungen ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 2008 hergestellt oder angeschafft wurden. Es besteht aber die Möglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase das Kapital zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung zu verwenden.
Zum anderen werden Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung wie Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag gefördert. Gefördert wird nur, wenn das Darlehen für eine nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte Wohnung verwendet wurde. Es gibt drei mögliche Formen von begünstigten Darlehensverträgen: Den reinen Darlehensvertrag, eine Kombination aus einem Sparvertrag mit einer Darlehensoption (typischerweise ein Bausparvertrag) oder ein Vorfinanzierungsdarlehen (typischerweise ein Bausparkombivertrag).
Kombikredit
Beim Kombikredit schließt der Kunde einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe des Kapitalbedarfes ab. Die Bausparkasse gibt einen Vorschuss in Höhe der Bausparsumme, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Dann wird der Vorschuss durch das angesparte Guthaben und das entsprechende Bauspardarlehen abgelöst.
Annuitätendarlehen
Die Vertragslaufzeit eines Annuitätendarlehens beträgt bis zu 20 Jahre. Der Unterschied zu einem klassischen Darlehen ist lediglich, dass die Tilgung mit Hilfe der vom Staat erhaltenen Förderung erfolgt.
Achtung: Nachgelagerte Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung wird durch ein „Wohnförderkonto“ sichergestellt, auf dem der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht werden. Als Ausgleich für die vorzeitige Nutzung des Altersvorsorgekapitals und zur Gleichstellung mit anderen Riester-Produkten wird der in das Wohnförderkonto eingestellte Betrag in der Ansparphase am Ende eines jeden Jahres um 2 % erhöht.
Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Der sich ergebende Jahresbetrag wird dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet. Ob der Förderberechtigte dann tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von den übrigen Einkünften und persönlichen Umständen des Förderberechtigten ab.
Alternativ kann der Förderberechtigte auch einen Antrag auf eine Einmalbesteuerung stellen. Dann werden in dem Jahr, in dem die Auszahlungsphase beginnt, 70 % vom aktuellen Stand des Wohnförderkontos dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Baukindergeld (KfW)
Bitte beachten Sie: Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde.
Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie eingezogen sind. Hierfür haben Sie insgesamt 6 Monate Zeit. Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023.
Das Wichtigste in Kürze
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen
- Erhalten Sie Baukindergeld?
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Auch wenn Sie bei Ihrer Finanzierung in 2018 keine KfW- Mittel beantragt haben, oder beantragen werden, ist der Antrag auf Baukindergeld möglich.
Baukindergeld (424) (kfw.de)
Weitere Informationen erhalten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Am besten Sie sprechen mit uns!