Wir sagen Ihnen gerne, welche öffentlichen Fördermittel für Sie relevant sind und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Insbesondere für junge Familien gibt es attraktive Fördermöglichkeiten und Direktzuschüsse z.B. über die BayernLabo 

Wir beraten Sie gerne!

BayernLabo

Für diese Maßnahmen gibt es in Bayern Förderungen uns Zuschüsse:

  • Förderung beim Neubau von Wohnraum
  • Förderung beim Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
  • Förderung beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
  • Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum

Einen Förderantrag können Sie stellen, wenn die vorgegebene Einkommensgrenze eingehalten wird.

Hier ist ein kleiner Rechner und weitere Informationen für Sie hinterlegt:

Förderlotse der BayernLabo

Welche Förderungen gibt es zur Zeit?

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm
  • Zuschüsse (Kinderzuschuss, Zweiterwerbszuschuss)
  • Bayerisches zinsverbilligtes Darlehen

Die Förderprogramme des Freistaats Bayern und der BayernLabo

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt.

Sie vergibt verbilligte Kredite und Direktzuschüsse an Privatpersonen und Unternehmen. Wer erhält Wohnbauförderung? Es werden in erster Linie Neubauten und der Kauf von Bestandsimmobilien unterstützt, wobei sich hier viele Förderprogramme nach energetischer Effizienz richten. Energetisches Sanieren oder Modernisieren sowie der Umbau in einen altersgerechten Zustand der Immobilie werden gefördert. Die KfW hat selbst keine Bankfilialen. Sie arbeitet vielmehr nach dem sog. Hausbankprinzip, das bedeutet, dass der KfW-Kredit bei der Bank beantragt wird, bei der auch die Hauptfinanzierung gemacht wird. Deshalb werden diese Kredite auch als `durchleitende Kredite` bezeichnet, weil sich die Hauptbank das Geld von der KfW besorgt und dann an die Endkunden weitergibt, sie also durchleitet. Als Sicherstellung wird keine gesonderte Grundschuld für die KfW eingetragen sondern nur für die beantragende Bank.

Wohnriester

Im Gesetzestext als `Eigenheimrente` bezeichnet. Gefördert werden (in Kurzform): Eine Wohnung im einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht, wenn diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird.

Das Eigenheimrentenmodell besteht aus zwei Förderansätzen:

Wer einen Riestervertrag hat, kann bis zu drei Viertel oder 100 % seines angesparten und steuerlich geförderten Kapitals unmittelbar für den Kauf oder Bau seiner Wohnung verwenden. Eine Pflicht zur Rückzahlung des entnommenen Betrags besteht nicht. Die Entnahme muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von einem Monat vor der Beantragung der Entnahme und bis zu zwölf Monate nach der Auszahlung des Altersvorsorgekapitals Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnung entstanden sind. Damit sind Wohnungen ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 2008 hergestellt oder angeschafft wurden. Es besteht aber die Möglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase das Kapital zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung zu verwenden.
Zum anderen werden Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung wie Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag gefördert. Gefördert wird nur, wenn das Darlehen für eine nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte Wohnung verwendet wurde. Es gibt drei mögliche Formen von begünstigten Darlehensverträgen: Den reinen Darlehensvertrag, eine Kombination aus einem Sparvertrag mit einer Darlehensoption (typischerweise ein Bausparvertrag) oder ein Vorfinanzierungsdarlehen (typischerweise ein Bausparkombivertrag).

Am besten Sie sprechen mit uns!