Sonderkündigungsrecht spart richtig Geld

Viele Darlehensnehmer haben wegen größtmöglicher Zinssicherheit eine Zinsbindungszeit von 15 oder noch mehr Jahren gewählt.

Vor allem Darlehensnehmer, die zwischen 2004 bis 2008 abgeschlossen haben, haben sofort oder innerhalb weniger Jahre die Option auf viel niedrigere Zinsen umzusteigen und Tausende von Euro einzusparen.

Was die Allerwenigsten wissen… jeder Kreditnehmer hat gemäß § 489 BGB ein außerordentliches, einseitiges, Kündigungsrecht. Demnach kann jedes (!) Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung –mit sechs Monaten Kündigungsfrist- gekündigt und zu neuen, jetzt natürlich erheblich günstigeren, Konditionen weiter- bzw. umfinanziert werden. Unter Umständen ist ein sog. `Forwarddarlehen` auch eine interessante Wahl.

Unser Tipp: Eine Beratung lohnt sich!