Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Als einer der ersten selbständigen Baufinanzierungsberater in Bayern sind wir nun registriert!

Nach dem `Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie` benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen i.S.v. § 491 Abs. 3 BGB auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i GewO). Unserem Finanzierungsspezialisten Werner Beck wurde diese Erlaubnis bereits am 30.05.2016 erteilt. Sie können die Erlaubnis einsehen unter: http://www.vermittlerregister.info/   (Registrierungsnummer: D-W-155-F8WG-55)